| Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ ist nach dem Nieders. Wassergesetz am 18.10.1962 gegründet worden. Der Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne der Ersten Wasserverbandverordnung und somit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Am 26.04.1966 ist der UHV 70 in einen Unterhaltungs- und Aus- bauverband umgestaltet und auf Einzelmitgliedschaft umgestellt worden.
Die ca. 30 ehemaligen Wasser- und Bodenverbände im Gebiet des UHV 70 sind durch „Verschmelzung“ am 08.12.1969 dem UHV eingegliedert worden und bilden Beitragsabteilungen.
Am 26.09.1978 und am 16.10.1979 sind der „Wasserverband Wittlage“ und der „Wegezweckverband Wittlage“ dem UHV als Mitglieder zugewiesen worden.
Aufsichtsbehörde des UHV 70 ist der Landkreis Osnabrück.
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| Der Vorstand besteht aus 10 ehrenamtlich tätigen Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher. Jedes Vorstandsmit- glied hat einen persönlichen Stellvertreter. Sie sind jeweils für 5 Jahre gewählt. Die jetzige Amtszeit endet am 31.12.2012.
Der Ausschuss umfasst 17 ordentliche und 17 stellvertretende Mit- glieder, die ebenfalls für jeweils 5 Jahre gewählt werden. Die jetzige Amtszeit endet am 31.12.2011.
Die 17 Wahlbezirke mit der Abgrenzung sind in der Anlage zur Sat- zung festgelegt. Es ist darauf geachtet worden, dass die Wahlbe- zirke in etwa die gleiche Flächengröße haben.
Die Ausschussmitglieder werden in den Mitgliederversammlungen der einzelnen Wahlbezirke gewählt. Die Ausschussmitglieder wählen entsprechend der Satzung (1 Jahr später) den Vorstand. |