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Uhv Wasserverband Wittlage
05.09.2010 - 20:27:14


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Ausschussmitglieder


 

                                           Gründung:



Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ ist nach dem
Nieders. Wassergesetz am 18.10.1962 gegründet worden. Der
Verband ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne der Ersten Wasserverbandverordnung und somit eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.

Am 26.04.1966 ist der UHV 70 in einen Unterhaltungs- und Aus-
bauverband umgestaltet und auf Einzelmitgliedschaft umgestellt
worden.

Die ca. 30 ehemaligen Wasser- und Bodenverbände im Gebiet
des UHV 70 sind durch „Verschmelzung“ am 08.12.1969 dem
UHV eingegliedert worden und bilden Beitrags­abteilungen.

Am 26.09.1978 und am 16.10.1979 sind der „Wasserverband
Wittlage“ und der „Wegezweckverband Wittlage“ dem UHV als
Mitglieder zugewiesen worden.

Aufsichtsbehörde des UHV 70 ist der Landkreis Osnabrück.

 


                                                              

                                           Verbandsorgane:



Der Vorstand besteht aus 10 ehrenamtlich tätigen Personen. Der Vorstandsvorsitzende ist Verbandsvorsteher. Jedes Vorstandsmit-
glied hat einen persönlichen Stellvertreter. Sie sind jeweils für 5
Jahre gewählt. Die jetzige Amtszeit endet am 31.12.2012.

Der Ausschuss umfasst 17 ordentliche und 17 stellvertretende Mit-
glieder, die ebenfalls für jeweils 5 Jahre gewählt werden. Die jetzige
Amtszeit endet am 31.12.2011.

 

Die 17 Wahlbezirke mit der Abgrenzung sind in der Anlage zur Sat-
zung festgelegt. Es ist darauf geachtet worden, dass die Wahlbe-
zirke in etwa die gleiche Flächengröße haben.

Die Ausschussmitglieder werden in den Mitgliederversammlungen
der einzelnen Wahl­bezirke gewählt. Die Ausschussmitglieder wählen entsprechend der Satzung (1 Jahr später) den Vorstand.