Bekanntmachungen

Wichtiger Hinweis:

Lagerung von Bio- und Gartenabfällen am Gewässer vermeiden!

Die Gewässerschauen 2023/24 sind mittlerweile abgeschlossen. Trotz widriger Wetter- und Bodenverhältnisse während der Räumsaison war der UHV Nr. 70 „Obere Hunte“ bemüht, neben der Durchführung der planmäßigen Vorhaben, auch individuelle Anliegen seiner Verbandsmitglieder ernst zu nehmen und, wenn möglich, in seine Maßnahmen mit einzubeziehen. Leider wurde im Zuge der Schauen aber auch festgestellt, dass teilweise die Pflichten aus der Satzung des UHV nicht eingehalten werden und auch andere Regelwerke und Verordnungen missachtet werden. Folgendes gilt es zu beachten:

  • Am Gewässer ist ein Meter Randstreifen unbearbeitet zu lassen (Satzung UHV § 6 (3)). 
    Dies ist erforderlich, damit der UHV die Gewässerunterhaltung vorschriftsmäßig durchführen kann, ohne die angrenzenden Wirtschaftsflächen zu schädigen und sein Räumgut während der Maßnahme zwischenlagern kann. 
    Die Vorschrift gilt auch an Gewässern III. Ordnung.

  • Die bei der Gewässerunterhaltung anfallenden Stoffe wie Mähgut, Sträucher, Wurzeln, Erdreich usw. sind von Anliegern bzw. Nutzungsberechtigten bis zu einer Menge von 0,25 Kubikmetern pro lfd. Meter Gewässerlänge unentgeltlich aufzunehmen und schadlos zu beseitigen (Satzung UHV § 6 (12)). 
    Der UHV ist im Rahmen seiner Aufgaben zur Dümmersanierung, aber auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie gehalten, die Nährstoffe in seinen Gewässern zu reduzieren. Daraus leitet sich die genannte Verpflichtung in der Satzung ab.

  • Es ist zu beachten, dass der Eintrag von ordnungswidrig gelagertem Gartenmüll/Bauschutt/Düngemittel in Gewässer weitreichende Folgen haben kann:
    -  Anreicherung von Nähr- und Schadstoffen (Nitrat, Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Plastik…)
    -  Beeinträchtigung der Tiere im und am Gewässer (Verletzungen, Pilzbefall etc…)
    -  Gefährdung der Durchgängigkeit und lokale Erhöhung der Hochwassergefahr (Verstopfen von Durchlässen, Erhöhung der Sohle)
    -  Förderung von Wachstum nicht heimischer Arten

Zur Erläuterung:

Nährstoffe, vor allem Nitrat, entstehen bei der Verrottung pflanzlicher Abfälle. Das ist bei der Kompostierung erwünscht. Vermieden werden muss aber der Eintrag dieser Nährstoffe in unsere Gewässer. Land- und Forstwirtschaft sind bemüht und verpflichtet, diese Einträge möglichst gering zu halten. Doch auch der einzelne Bürger kann seinen Beitrag leisten, um die Gewässer gesund zu erhalten und deren Nährstoffsituation zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um die kleinen Bäche und Gräben vor der Haustüre, sondern im weiteren Verlauf auch um Hunte und Dümmer. 

Uns fallen wiederholt Komposthaufen und andere Lagerungen von Bio- und Garten­abfällen in der Nähe von Gewässern auf, aus denen infolge der natürlichen Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen nährstoffreiches Sickerwasser in die Ge­wässer gelangt. Zudem werden die natürlichen Lebensgemeinschaften im Uferbereich verdrängt und es entwickeln sich nährstoffliebende Arten wie z. B. Brennnesseln. Brombeeren und Springkraut.

Doch nicht nur die Wasser- und Lebensraumqualität verschlechtert sich, auch bei Starkregenereignissen können diese unsachgemäßen Ablagerungen zu Problemen führen:
Tritt das Wasser nämlich über die Ufer und es werden Gartenabfälle oder Kompostierungen weggeschwemmt, können sich diese an der nächsten Engstelle (Brücke, Durchlass, etc.) festsetzen und dort den Abfluss behindern.

Auch erschwert gelagertes Material die Arbeiten der Gewässerunterhaltung und den erforderlichen Zugang auf die Flächen.

Besser ist es, Mähgut, Gehölzschnitt etc. auf den eigens hierfür eingerichteten Grünabfallsammelplätzen der Gemeinden zu entsorgen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben bezüglich der Eigenkompostierung, die vollständig, ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung des Gemein­wohles zu erfolgen hat.

Daher rufen wir eindringlich dazu auf, jegliche Ablagerung von Bio- und Gartenabfällen aus den Randbereichen der Gewässer zu entfernen 
für die Qualität unserer Gewässer und zur Reduzierung der Gefahr von Schäden bei Starkregenereignissen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.


Gewässerschauen 2023

Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.

Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:


Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

Zurzeit, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph  unserer Verbandssatzung entnommen werden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.


Mitgliederinformation 2023

Mit den Beitragsbescheiden ging unseren Mitgliedern die aktuelle Mitgliederinformation zu.

UHV70-Mitgliederinformation 2023 zum Download


Gewässerschauen 2022

Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.

Die Bereisungen finden unter Einhaltung der allgemeinden Hygienvorschriften statt.
Das Tragen eines geeigneten Mund-/Nasen-Schutzes (FFP2- oder OP-Maske) sowie die vorherige Durchführung eines Schnelltestes wird empfohlen.

Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:


Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

Zurzeit, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph  unserer Verbandssatzung entnommen werden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.


Landkreis verlängert Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

Die Dürre geht weiter und hat Stadt und Landkreis Osnabrück veranlasst, ihre Allgemeinverfügung vom Juni zu verlängern. Demnach sind

Wasserentnahmen aus den Gewässern 2. und 3. Ordnung noch bis zum 15. Oktober 2022 untersagt.

Dies gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Beregnen, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen.

Aktuelle Allgemeinverfügung zum Download


Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Die bereits seit längerem anhaltende Trockenheit hat in den Gewässern der Region zu extrem niedrigen Wasserständen geführt, sodass die für die ökologische Funktion wichtige Mindestwassermenge nicht mehr gewährleistet ist.

Daher hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück eine Regelung getroffen, um weitere Beeinträchtigungen der  Gewässer zu verhindern: Mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ sind 

Wasserentnahmen aus den Gewässern 2. und 3. Ordnung ab dem 30. Juni bis 31. August 2022 untersagt.

Dies gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Beregnen, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen.

Allgemeinverfügung zum Download


Mitgliederinformation 2022

Mit den Beitragsbescheiden ging unseren Mitgliedern die aktuelle Mitgliederinformation zu.

UHV70-Mitgliederinformation 2022 zum Download


Neuwahl des Verbandsausschusses gemäß Satzung

Gemäß § 12 (Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses) und § 15 (Amtszeit) der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 "Obere Hunte" ist dessen Ausschuss in den einzelnen Wahlbezirken mit insgesamt 13 Ausschussmitgliedern neu zu wählen. Die Amtszeit des Verbandsauschusses endete gem. § 15 der Satzung am 31.12.2021.

Sehen Sie hier die Termine in den einzelnen Wahlbezirken:

Bei der Wahrnehmung der Termine gilt die jeweils gültige Corona-Verordnung!


Erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ab sofort ist der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail möglich.
Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen. 

Außerdem gilt in unseren Räumen entsprechend den Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin die sogenannte 3G-Regel.

Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.

  • Als vollständig geimpft gelten alle, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig). Die geimpfte Person muss als Beleg für den Impfschutz einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können.
    Vormals Genesene gelten bereits mit einer einzigen Impfung als vollständig geimpft. In diesem Fall sind ein Genesenen-Nachweis sowie die Impfbescheinigung zusammen vorzulegen.
  • Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen.
  • Als Nachweis einer negativen Testung werden ein PCR-Test oder ein Schnelltest anerkannt. Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein. Ein Schnelltest muss in einer zertifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein. Die Probeentnahme ist 24 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich.

Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.

Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:

  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Gewässerschauen 2021

Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie werden die laufenden Gewässerschauen seit 1. Dezember 2021 nach der 2G-plus-Regel durchgeführt!

Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:


Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

Ab Montag, 13. September, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph  unserer Verbandssatzung entnommen werden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.


Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Liebe Besucherinnen und Besucher,

der Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" hat sich entschlossen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sogenannte 3G-Regel anzuwenden.

Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.

  • Als vollständig geimpft gelten alle, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig). Die geimpfte Person muss als Beleg für den Impfschutz einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können.
    Vormals Genesene gelten bereits mit einer einzigen Impfung als vollständig geimpft. In diesem Fall sind ein Genesenen-Nachweis sowie die Impfbescheinigung zusammen vorzulegen.
  • Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen.
  • Als Nachweis einer negativen Testung werden ein PCR-Test oder ein Schnelltest anerkannt. Ein PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein. Ein Schnelltest muss in einer zertifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein. Die Probeentnahme ist 24 Stunden gültig. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich.

Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.

Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:

  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Keine Abfälle an Gewässern entsorgen!

Der Unterhaltungsverband appelliert an Gartenbesitzer

Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen in unsere Gewässer ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gesetzliche Vorgaben und freiwillige Verpflichtungen haben zum Ziel, den Nitrat- und Phosphorgehalt unserer Flüsse und Seen zu verringern, aber auch jeder einzelne kann dazu beitragen. „Unsere tägliche Arbeit und regelmäßige Gewässerschauen zeigen uns immer wieder, dass im Wittlager Land durchaus in dieser Hinsicht noch mehr Potential besteht“, sagt Ingrid Vörckel, Gewässerkoordinatorin beim Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ (UHV 70).

Jeder kann mithelfen

Neben der Land- und Wasserwirtschaft könne und müsse, so Vörckel, auch der einzelne Bürger seinen Beitrag leisten, um die Nährstoffsituation in unseren Gewässern und folglich auch im Dümmer zu verbessern. Immer wieder jedoch treffe man gerade in der Nähe von Gewässern auf Komposthaufen und andere Lagerungen von Bio- und Gartenabfällen. Dies sei nicht nur für Passanten ärgerlich, sondern führe auch dazu, dass infolge der natürlichen Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelange.

Zudem, so die Ingenieurökologin, würden die natürlichen Lebensgemeinschaften im Uferbereich verdrängt und es entwickelten sich an deren Stelle unerwünschte nährstoffliebende Arten wie z. B. Brennnesseln. Hinzu kommt: Durch derlei Umweltfrevel verschlechtert sich nicht nur die Wasser- und Lebensraumqualität an sich, auch bei Starkregenereignissen können diese unsachgemäßen Ablagerungen zu Problemen führen. Ingrid Vörckel erklärt das so: „Tritt das Wasser über die Ufer und es werden Gartenabfälle oder Kompostierungen weggeschwemmt, können sich diese an der nächsten Engstelle, etwa an einer Brücke oder einem Durchlass, festsetzen und zu Abflussbehinderungen führen“.

Der UHV 70 appelliert daher dringend an die Bürgerinnen und Bürger, jegliche Lagerung von Bio- und Gartenabfällen aus den Randbereichen der Gewässer zu entfernen bzw. derlei Abfälle vorschriftsmäßig auf dem heimischen Kompost oder dem Awigo-Grünabfallsammelplatz zu entsorgen – im Sinne der Gewässergüte und zur Reduzierung der Gefahr von Schäden bei Starkregenereignissen

Für weitere Rückfragen steht der UHV 70 gerne zur Verfügung.

 


Aktuelle Kundeninformation

Dieser Tage gingen unseren Mitgliedern die Beitragsbescheide 2021 zu. Wir haben nachstehende Kundeninformation zu Gewässerpflege und Gewässerentwicklung sowie zu Mitgliedschaft und Beitragsberechnung beigefügt: 

Wir als Bürgerinnen und Bürger halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss der Niederschlag im Boden verschwindet und eines Tages dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg, auf dem das Wasser Gräben, Bäche und Flüsse passiert. Damit es immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer instandgehalten werden. Diese Aufgabe wird zuverlässig und kompetent durch Wasser- und Bodenverbände wie dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, kurz: UHV 70, wahrgenommen.

Mitgliedschaft im UHV Nr. 70 „Obere Hunte“

Wer ein Grundstück in unserem Verbandsgebiet besitzt, ist automatisch Mitglied im UHV Nr. 70. Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft und Beitragsveranlagung sind das Niedersächsische Wassergesetz, das Wasserverbandsgesetz und die Satzung des Verbandes. Die Beitragssätze werden jährlich durch den Verbandsausschuss gem. § 11 der Satzung festgesetzt. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, die nach dem Niedersächsischen Wassergesetz von den Grundeigentümern zu zahlen ist, erfolgt die Veranlagung grundsätzlich nur an den Eigentümer. Eine direkte Abrechnung mit den Mietern/Pächtern ist aufgrund der Rechtsgrundlage nicht möglich.

Aufgaben des Verbandes

Wir haben die gesetzliche Aufgabe, ca. 243 Kilometer Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet zu unterhalten. Darüber hinaus betreuen wir aus ehemals eingegliederten Wasser- und Bodenverbänden in unserer Region ca. 450 Kilometer Gewässer III. Ordnung.     

Das Verbandsgebiet erstreckt sich auf das Einzugsgebiet der Hunte – von der Huntequelle bis zur ehemaligen Einmündung des Bornbaches in die Hunte (südlich des Dümmer Sees). Neben den Gewässern selbst kümmern wir uns unter anderem auch um vier Entlastungsanlagen, ein Schöpfwerk, eine Stauanlage, verschiedene Sohlgleiten, Böschungsbepflanzungen und Gewässerrandstreifen. Die Aufgaben unseres Verbandes sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen – auch und gerade im Sinne der nachhaltigen Gewässerentwicklung.

Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung

Gräben, Flüsse und Bäche erfüllen eine wichtige Funktion in Wasserkreislauf, Hochwasser­schutz, Ökologie und Infrastruktur. Diese Funktion kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Gewässerentwicklung im Blick behalten wird. Dazu kann es auch gehören, begradigte Gewässer zu renaturieren. Dadurch lässt sich bei Starkregenereignissen die Fließgeschwindigkeit verringern und Überschwemmungen werden besser aufgenommen. Dies ist gerade angesichts des spürbaren Klimawandels bedeutsam. Zudem kommen renaturierte Gewässer mit natürlichen Uferbereichen der Tier- und Pflanzenwelt zugute, was den Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) entspricht.

Bei den Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen, die der UHV 70 in den vergangenen Jahren realisiert hat, kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in den Dümmer. Eine dieser Maßnahmen ist die Renaturierung der Hunte.

Aktuelle Maßnahmen im Rahmen der Dümmersanierung: Revitalisierung der Hunte

Die Hunte wurde im 20. Jahrhundert auf der gesamten Strecke zwischen Bohmte und Hunteburg ausgebaut und mit einem durchgängigen Trapezprofil ausgestattet. Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das ökologische Potential des Gewässers als unbefriedigend zu bewerten. Auch aufgrund der hohen Nährstoffeinträge im Verbandsgebiet soll unter anderem die Hunte in diesem Bereich revitalisiert werden. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Flurbereinigung Bohmte-Nord.

Im August 2020 haben die Arbeiten für einen ersten rund 800 Meter langen Abschnitt nördlich von Bohmte begonnen (Foto oben). Für die Umgestaltung konnte der UHV einen 12,5 Meter breiten Randstreifen erwerben. Die kanalartige, gleichförmige und strukturarme Gewässerstrecke wurde durch partielle Aufweitungen bzw. Verengungen sowie durch Herstellung unterschiedlicher Böschungsneigungen naturnah umgestaltet (Foto links).

Das Gesamtprojekt, welches mit EU-Mitteln geplant und durch den Kompensationspool Dümmer/Obere Hunte umgesetzt wird, verfolgt gleichermaßen die Zielerreichung der EU-WRRL für die Hunte, die Nährstoffreduzierung für die Sanierung des Dümmers und die Steigerung des Hochwasserrückhaltes.

Beitragsberechnung beim UHV 70 „Obere Hunte“

Der allgemeine Beitrag für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung bleibt bei 14 Euro pro Hektar. Ein Mindestbeitrag ist gem. Nieders. Wassergesetz dann zu entrichten, wenn eine Anwendung des sonstigen Beitragsverhältnisses nicht zur Deckung verursachter Kosten ausreicht. Er entspricht dem Hektarsatz für die Berechnung des normalen Flächenbeitrages, auch wenn die Grundstücksgröße weniger als einen Hektar beträgt.

Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung sind in einzelnen Beitragsabteilungen jedoch die Kosten für Erhaltungsarbeiten, wie beispielsweise Gehölzpflege, in den vergangenen Jahren gestiegen, was dort eine Beitragsanpassung erforderlich macht. Dies betrifft die Abteilungen Gräfteniederung, Wittlage Ost, Venne, Bohmte Ost und Harpenfeld.

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Unterhaltungsverband veräußert Waldflächen

Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ veräußert Waldflächen in Bad Essen-Linne. Insgesamt stehen 2,5 Hektar zum Verkauf, aufgeteilt in einzelne Flurstücke unterschiedlicher Größe.

Interessenten wenden sich für Informationen zu Lage und Größe sowie zu den Angebotsmodalitäten an den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, Frau Antje Lusmöller, Telefon 05472 / 9443-17, E-Mail lusmoeller@uhv70.de.


Geschäftsstelle wird vorerst geschlossen

Die Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes schließt ab dem 01. Dezember 2020 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie vorsorglich ihre Türen.

Publikumsverkehr ist daher ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen. 

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserem Hause die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail
  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir hoffen, dass diese Schutzmaßnahmen nicht von langer Dauer sein werden und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


Gewässerschauen 2020 abgesagt

Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ist die Durchführung der Gewässerschauen 2020 im gewohnten Rahmen, d.h. mit Schaubeauftragten, Fachbehörden sowie Mitarbeitern des Verbandes nicht möglich.

Die Absage bedeutet keinen grundsätzlichen Wegfall der Gewässerschauen. Sofern das Infektionsgeschehen es zulässt, werden die Schauen in den Wintermonate Januar bis März des kommenden Jahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.


Neuer Lebensraum für Uferschwalben

Seit einigen Tagen steht eine Infotafel neben den Nistplätzen der Uferschwalben in Venne. Sie informiert über die Eigenschaften der geschützten Vögel und ihren Lebensraum. Die Uferschwalben sind noch bis August an der B 218 in Venne zu beobachten. Die Zugvögel haben sich im vergangenen Frühjahr dort heimisch gemacht, nachdem als Folge der Baggerarbeiten für das nebenliegende Regenrückhaltebecken ein Sandhaufen entstanden war. Mehr Informationen zu den Vögeln und ihrem neuen Lebensraum finden Sie unter dem Menüpunkt "Maßnahmen".


Geschäftsstelle wieder geöffnet

Der Unterhaltungsverband ist ab dem 1. Juli wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab sofort stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle in Bad Essen-Rabber wieder uneingeschränkt in allen Angelegenheiten zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir vor Ihrem Besuch eine Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail
  • Tragen Sie in der Geschäftsstelle eine Maske, die Mund und Nase bedeckt
  • Desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände
  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein
  • Nehmen Sie Zahlungen nach Möglichkeit per Überweisung vor

Wir freuen uns sehr, wieder im persönlichen Gespräch für Sie da zu sein!


Die Verbände des Hauses gratulieren!

In einer kleinen Feierstunde gratulierten Verbandsvorsteher, Geschäftsführung und Personalrat der Verbände unseres Hauses den Jubilaren und Ruheständlern des Jahres 2019.


"Land erhöht Mittel für gewässerschonende Landwirtschaft in der Dümmerregion"

Vertragsunterzeichnung am 28. März 2019 beim UHV 70


"Gewässerentwicklung im Wittlager Land"

Veranstaltung am 03.11.2018 beim UHV 70 zum Thema "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsmitglieder der Gemeinden im Verbandsgebiet


"Naturnaher Gewässerausbau durch den UHV 70"

Baumaßnahme am Steinriedenbach


"Dümmerbeirat besucht das Dümmereinzugsgebiet des UHV 70"

Maßnahmen des UHV 70 zur Dümmersanierung: Von Sekundärauen bis zum Sandfang


"Der UHV 70 spendet Erlöse aus Standorteröffnung an den DRK Kreisverband Wittlage"


"Neuer Standort für Unterhaltungsverband Nr. 70 und Wasserverband Wittlage"


"Landesmittel zur Förderung gewässerokologischer Landbewirtschaftung in der Dümmerregion"

Vertragsunterzeichnung am 17. März 2017 beim UHV 70


Präsentation Gewässerrandstreifen und -renaturierung im Einzugsgebiet des Dümmers


Infoveranstaltung Gewässerrandstreifen und -renaturierung im Einzugsgebiet des Dümmers

 

am 20. Februar 2017 um 18.00 Uhr

Kommunikationsforum Alter Schafstall in Stemshorn

 

 

Im Rahmen der Dümmersanierung stehen insbesondere Nährstoffeinträge von landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Gewässer des Wassereinzugsgebiets im Fokus. Die Reduzierung der Nährstofffracht in den Dümmer kann auf verschiedene Weisen erfolgen; durch eine veränderte Flächennutzung, beispielsweise mit erosionsmindernden Anbaumethoden, speziellen Düngemethoden oder auch der Umwandlung von Ackerflächen zu Grünland, wenn diese besonders überschwemmungsgefährdet sind. Als Nährstoffsenke kurz vor dem Dümmer wird derzeit ein Großschilfpolder geplant, der das überwiegend partikulär gebundene Phosphat, den Schlüsselnährstoff für die Algenentwicklung im Dümmer, kurz vor dem See durch Sedimentationsprozesse aus dem Huntewasser entfernen soll. Und auch für den Bereich zwischen den Ackerflächen und dem Großschilfpolder und letztlich dem Dümmer existieren zahlreiche Maßnahmen, die nicht nur dazu führen, dass weniger Nährstoffe in den See gelangen, sondern auch der Artenvielfalt im und am Gewässer dienen. Ingrid Vörckel, Gewässerkoordinatorin des Unterhaltungsverbands Obere Hunte in Bad Essen wird auf Einladung der Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V. am 20. Februar 2017 um 18 Uhr im Kommunikationsforum Alter Schafstall in Stemshorn die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen von Gewässerrandstreifen im Einzugsgebiet des Dümmers, mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Nährstoffrückhaltung an Gewässern und aktuell vom Unterhaltungsverband Obere Hunte geplante und in Umsetzung befindliche Projekte vorstellen.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an die im Gebiet tätigen Landwirte, Angler und sonstige Naturinteressierte.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Kommunikationsforum Alter Schafstall befindet sich auf der Gelände der Schäferei Seel im Ochsenmoor, Fischerstatt 76 (früher 119) in 49448 Stemshorn.


Neuwahl des Verbandsausschusses


Die Verbände unseres Hauses ziehen um!

Infos zur Erreichbarkeit


Lagerung von Bio- und Gartenabfällen am Gewässer

Wichtiger Hinweis!


Der Unterhaltungsverband feiert Richtfest!

Fertigstellung des Gebäudekomplexes im Sommer 2016


Hohe ökologische Anforderungen

Worauf ist bei der Gewässerunterhaltung zu achten?


Gewässerkoordinatorin für den Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"

Im Rahmen der "Gewässerallianz Niedersachsen" ist Ingrid Vörckel ab März 2015 für den UHV 70 tätig.


Standortverlegung der Geschäftsstelle und des verbandlichen Baubetriebshofs

Unterhaltungsverband Nr. 70 und Wasserverband Wittlage beziehen gemeinsam einen neuen Standort im Gewerbegebiet "Im Westerbruch" in Bad Essen-Rabber.

 

Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Sommer 2016 geplant.


Anschrift

Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen

Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr