Dümmervereinbarung der Witttlager Gemeinden

Die Diskussion über die Sanierung des Dümmers zeigt, dass das Gelingen dieses Vorhabens in erheblichem Maße von Maßnahmen im Einzugsgebiet abhängt. Die Region südlich des Dümmers will einen konkreten Beitrag hierzu leisten und hat dafür im Jahr 2013 die „Vereinbarung über eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und landespflegerischer Maßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers“ geschlossen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von den drei Wittlager Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie dem Landkreis Osnabrück und dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“.

Neben der Erstellung eines wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungskonzept und einem Projektmanagement ist auch ein Konzept zur Finanzierung von entsprechenden Maßnahmen ein zentraler Baustein der Vereinbarung. Darin sagen die drei Gemeinden verbindlich zu, dass ihre Kompensationsverpflichtungen aus der Eingriffsregelung soweit zulässig in Gewässerentwicklungsmaßnahmen im Dümmer-Einzugsgebiet realisiert werden. 

Die Realisierung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit den gemeindlichen Kompensationsverpflichtungen bringt die Region im Hinblick auf die Dümmersanierung einen bedeutenden Schritt nach vorn. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den UHV, sodass die im Umgang mit unseren Gewässern erfahrenen Maschinenführer gleichzeitig an der Umgestaltung der Gewässer mitarbeiten.

2016 wurden die ersten Verträge mit den Gemeinden geschlossen, sodass 2017 mit der Baumaßnahme am Wimmerbach die erste Kompensationsmaßnahme umgesetzt werden konnte.

Erfahren Sie hier mehr über diese und weitere bereits durchgeführte Projekte.

Anschrift

Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen

Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr