Im Mittelpunkt der Gewässerentwicklung im Verbandsgebiet des UHV 70 stehen Maßnahmen zur Renaturierung und Revitalisierung vormals begradigter Fließgewässer und Gewässerabschnitte.
Dazu stehen eine Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Verfügung. Sie reichen von kleinen Arbeiten wie dem Einbau von Strömungselementen bis zu großen Baumaßnahmen wie der Anlage von Umgehungsgerinnen oder weitläufigen Mäandrierungen.
Ein Maßnahmentyp, der allen Anforderungen von Gewässer-, Natur- und Artenschutz gerecht wird, ist der Bau von Sekundärauen Diese Maßnahme reduziert die Nährstoffeinträge effektiver als Randstreifen, fördert die naturnahe Gewässerentwicklung und trägt zum Hochwasserschutz bei. Zudem kann durch den Bau begleitender Fanggräben auch die Landwirtschaft von dieser Maßnahme profitieren.
Anstelle des Einleitens des Dränwassers direkt in das Gewässer, enden die Dränrohre dabei im Fanggraben. Das dort gesammelte Wasser kann hier versickern und gelangt durch den Boden bzw. die Verwallung (z.B. Steinschüttung) in das Gewässer. Dabei findet eine natürliche Reinigung des Dränwassers statt. Nährstoffe und Sedimente verbleiben im Boden und können durch Pflanzen in der Sekundäraue aufgenommen werden. Das Spülen von Dränrohren ist dadurch unproblematischer für den Nährstoffhaushalt des Fließgewässers und des Dümmers.
In Bereichen, die ein flächendeckendes Über- und Abschwemmungsrisiko aufweisen, ist ein größerer Gewässerrandstreifen zu empfehlen, der zusätzlich zu einer Sekundäraue umgestaltet werden kann. Gewässerrandstreifen dienen als „Pufferzone“ zwischen (landwirtschaftlich) genutzter Fläche und dem Gewässer und können den Nährstoffeintrag durch Abschwemmungen oder die Gefahr von Direkteinträgen deutlich reduzieren.
Auch Maßnahmen im Gewässer wie z.B. der Einbau von Totholz, der sowohl Kleinstlebewesen als Lebensraum dient als auch die Strömung im Gewässer verändert, können zur Verbesserung beitragen. Ein Wechsel von strömungsstarken und -beruhigten Abschnitten wird geschaffen, was wiederum weiteren Tieren und Pflanzen als Lebensraum dienen kann.
Um der Gewässerentwicklung mehr Raum zu geben, bedarf es häufig zusätzlicher Flächen über den unmittelbaren Uferbereich hinaus. Das hierzu erforderliche Flächenmanagement wird durch verschiedene Flurbereinigungen im Verbandsgebiet unterstützt.
Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen
Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning
Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de
Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr