Ziele

Die Maßnahmen, die der UHV 70 im Rahmen der Gewässerentwicklung im Bereich der oberen Hunte und ihrer Zuflüsse verwirklicht, verfolgen in erster Linie folgende Ziele

  • Umsetzung der EU-WRRL

Ziel aller Maßnahmen des UHV 70 zur Gewässerentwicklung ist die ökologische Aufwertung von Gewässern und damit die Zielerreichung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. (EG-WRRL). Diese fordert einen guten ökologischen Zustand oder ein gutes ökologischen Potenzial der Gewässer

Da die Umsetzung der EU-WRRL keine eigentliche Aufgabe des Verbandes ist, der UHV 70 sich aber ihrer Ziele verpflichtet sieht, nutzt der Verband öffentliche Mittel, die im Wittlager Land für die Gewässerentwicklung bereitgestellt werden.

  • Dümmersanierung

Seit langem leidet die Wasserqualität des Dümmers unter hohen Nährstofffrachten. Die Hunte bildet den Hauptzufluss des Dümmers, daher wird ein Großteil dieser Frachten über sie in den See eingetragen.

Obwohl der Dümmer See selbst nicht im Verbandsgebiet und damit auch nicht in der direkten Unterhaltungsverantwortung des UHV 70 liegt, ist dieser – auch im Sinne der EU-WRRL – bestrebt, die Gewässergüte der Hunte als Dümmerzufluss bereits an deren Oberlauf sicherzustellen bzw. zu verbessern.

Hierzu dient der Ausbau bzw. die Renaturierung geeigneter Abschnitte der Hunte und ihrer Zuflüsse. Der UHV 70 setzt diese Maßnahmen als Beitrag zur Dümmersanierung in seinem Verbandsgebiet um.

  • Hochwasserschutz

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die zur Gefahr für den Mensch und Tier, für Hab und Gut werden können. Renaturierungen von Fließgewässern und damit geschaffene Retentionsräume wie z. B. bei der naturnahen  Fließgewässerentwicklung eines Teilabschnitts der oberen Hunte im Westerbruch dienen dem vorsorgenden Hochwasserschutz, denn sie bilden gezielt Überflutungsflächen für Hochwasser und helfen somit, Schäden an anderer Stelle reduzieren. Positivbeispiel Westerbruch

  • Natur- und Artenschutz

In keinem anderen Ökosystem sind so viele Arten bedroht oder bereits verschwunden wie im oder am Wasser. Oft ist es nur möglich, die vom Wasser abhängigen Lebensraumtypen und Arten durch Fließgewässerrenaturierungen zu erhalten. Natur- und Artenschutz an Gewässern ist mithin nicht ohne die Mitwirkung von Akteuren der Wasserwirtschaft, wie dem UHV 70 möglich. Positivbeispiel für eine Wiederansiedlung von Arten.

Anschrift

Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen

Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr