Gewässerunterhaltung

Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ (UHV 70) ist zuständig für die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern II. und III. Ordnung im Wittlager Land. Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) gehört dazu, den störungsfreien Wasserabfluss sicherzustellen und damit Überschwemmungen auf landwirtschaftlichen Flächen, auf Verkehrsflächen und bebauten Räumen zu vermeiden. Dabei werden die Anforderungen an die ökologische Gewässerunterhaltung in der Region immer komplexer und erfordern umfassende Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen. 

Aufgrund der Vielschichtigkeit dieser Aufgaben handeln wir nach einem Unterhaltungsrahmenplan, der einen optimalen Gewässerzustand zum Ziel hat. Auf Basis dieses jährlich aktualisierten Plans fördern wir den Artenschutz und die Er­haltung unserer Gewässer. Neben einer schonenden und artenschutzgerechten Gewäs­serunterhaltung, bei der auf Pflanzen und Lebewesen im und am Gewässer Rücksicht genommen wird, beachten wir bei Planung und Umsetzung selbstverständlich auch die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften, etwa die des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und des Nieder­sächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG).

Dabei erfolgt diese Pflege in zeitlichen Intervallen und in definierten Abschnitten, um auf diese Weise die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten bzw. ihr Zeit und Raum zur Regeneration zu lassen. Selbstverständlich werden für die Schnittmaßnahmen dabei die vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Regeln und Zeiträume eingehalten.

Zu den Maßnahmen, die dabei getroffen werden, gehören die Mahd der Böschungen, die Räumung der Gewässersohlen und der Schnitt der Ufergehölze im individuell erforderlichen Umfang. Mitunter kann eine Sohlräumung aufgrund der Bewirtschaftung des angrenzenden Ackerlandes nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, sie muss also straßenseitig vorgenommen werden. Dazu muss aber das Gewässer zugänglich sein, was etwa bei geschlossenem und weit in das Gewässer hineinragendem Bewuchs nicht gegeben ist. In einem solchen Fall kann es sein, dass die Mitglieder des Schauamtes des Verbandes bei ihrer jährlichen Gewässerschau entscheiden, einen Gehölzschnitt vorzunehmen – nicht zuletzt auch um als Anlieger das für die Verkehrssicherung erforderliche Lichtraumprofil an der Straße aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu unterscheiden, dass die Pflege der Straßenseitenräume nicht etwa dem UHV 70, sondern dem jeweiligen Baulastträger der Straße, also der Stadt oder Gemeinde, dem Landkreis oder dem Bund obliegt, der damit seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt.

Übrigens: Neben der Gewässerunterhaltung gehört die Gewässerentwicklung zu den Kernaufgaben des UHV 70. Und dieser kommt der Verband mit großem Engagement nach. Zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen an Hunte, Elze, Wimmerbach und weiteren kleineren Gewässern konnten in jüngerer Vergangenheit umgesetzt werden. Dabei wurden den begradigten Flüssen und Bächen natürliche Profile und Verläufe zurückgegeben – ein wertvoller Beitrag zu Arten-, Gewässer- und Hochwasserschutz.

Anschrift

Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen

Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning

Kontakt

Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr