Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.
Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:
Zurzeit, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph unserer Verbandssatzung entnommen werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.
Mit den Beitragsbescheiden ging unseren Mitgliedern die aktuelle Mitgliederinformation zu.
Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.
Die Bereisungen finden unter Einhaltung der allgemeinden Hygienvorschriften statt.
Das Tragen eines geeigneten Mund-/Nasen-Schutzes (FFP2- oder OP-Maske) sowie die vorherige Durchführung eines Schnelltestes wird empfohlen.
Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:
Zurzeit, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph unserer Verbandssatzung entnommen werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.
Die Dürre geht weiter und hat Stadt und Landkreis Osnabrück veranlasst, ihre Allgemeinverfügung vom Juni zu verlängern. Demnach sind
Wasserentnahmen aus den Gewässern 2. und 3. Ordnung noch bis zum 15. Oktober 2022 untersagt.
Dies gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Beregnen, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen.
Die bereits seit längerem anhaltende Trockenheit hat in den Gewässern der Region zu extrem niedrigen Wasserständen geführt, sodass die für die ökologische Funktion wichtige Mindestwassermenge nicht mehr gewährleistet ist.
Daher hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück eine Regelung getroffen, um weitere Beeinträchtigungen der Gewässer zu verhindern: Mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück“ sind
Wasserentnahmen aus den Gewässern 2. und 3. Ordnung ab dem 30. Juni bis 31. August 2022 untersagt.
Dies gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Zusätzliche Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Beregnen, würden die Funktion des Gewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weiter schädigen.
Mit den Beitragsbescheiden ging unseren Mitgliedern die aktuelle Mitgliederinformation zu.
Gemäß § 12 (Zusammensetzung und Wahl des Ausschusses) und § 15 (Amtszeit) der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 70 "Obere Hunte" ist dessen Ausschuss in den einzelnen Wahlbezirken mit insgesamt 13 Ausschussmitgliedern neu zu wählen. Die Amtszeit des Verbandsauschusses endete gem. § 15 der Satzung am 31.12.2021.
Sehen Sie hier die Termine in den einzelnen Wahlbezirken:
Bei der Wahrnehmung der Termine gilt die jeweils gültige Corona-Verordnung!
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ab sofort ist der Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05472 9443-0 oder per E-Mail möglich.
Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen.
Außerdem gilt in unseren Räumen entsprechend den Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin die sogenannte 3G-Regel.
Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.
Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie werden die laufenden Gewässerschauen seit 1. Dezember 2021 nach der 2G-plus-Regel durchgeführt!
Nachstehend die Termine in den einzelnen Schaubezirken:
Ab Montag, 13. September, laufen die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern in unserem Verbandsgebiet. Wir bitten die Anlieger und Anliegerinnen deshalb, die Ufergrundstücke freizuhalten und die Flächen so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Ackergrundstücke sollten einen Meter von der oberen Böschungskante an unbearbeitet bleiben, gewässerparallele Ackerfurchen müssen innerhalb des Räumstreifens geschlossen werden. In jedem Fall sind vorhandene Gewässerrandstreifen freizuhalten. Den genauen Wortlaut der „Beschränkungen des Grundeigentums und besondere Pflichten der Mitglieder“ können § 6 Paragraph unserer Verbandssatzung entnommen werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass grundsätzlich keine Komposthaufen oder Bio- und Gartenabfälle in Gewässernähe abgelegt werden dürfen. Sie behindern nicht nur die Unterhaltungsarbeiten, vielmehr führt ihre natürliche Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen dazu, dass nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelangt, welches Pflanzen und Tieren schadet. Auch können weggespülte Bestandteile Durchlässe blockieren und so den Gewässerabfluss behindern.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
der Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" hat sich entschlossen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Eindämmung der Corona-Pandemie die sogenannte 3G-Regel anzuwenden.
Das heißt, dass der Zutritt in unsere Geschäftsräume nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Als weitere Maßnahme zum Infektionsschutz erfassen wir die Kontaktdaten unserer Besucher. Die Datenerhebung erfolgt in der Regel digital über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktformular in Papierform.
Zudem bitten wir Sie beim Betreten unserer Geschäftsräume um Einhaltung folgender Regeln:
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen in unsere Gewässer ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gesetzliche Vorgaben und freiwillige Verpflichtungen haben zum Ziel, den Nitrat- und Phosphorgehalt unserer Flüsse und Seen zu verringern, aber auch jeder einzelne kann dazu beitragen. „Unsere tägliche Arbeit und regelmäßige Gewässerschauen zeigen uns immer wieder, dass im Wittlager Land durchaus in dieser Hinsicht noch mehr Potential besteht“, sagt Ingrid Vörckel, Gewässerkoordinatorin beim Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ (UHV 70).
Jeder kann mithelfen
Neben der Land- und Wasserwirtschaft könne und müsse, so Vörckel, auch der einzelne Bürger seinen Beitrag leisten, um die Nährstoffsituation in unseren Gewässern und folglich auch im Dümmer zu verbessern. Immer wieder jedoch treffe man gerade in der Nähe von Gewässern auf Komposthaufen und andere Lagerungen von Bio- und Gartenabfällen. Dies sei nicht nur für Passanten ärgerlich, sondern führe auch dazu, dass infolge der natürlichen Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen nährstoffreiches Sickerwasser in die Gewässer gelange.
Zudem, so die Ingenieurökologin, würden die natürlichen Lebensgemeinschaften im Uferbereich verdrängt und es entwickelten sich an deren Stelle unerwünschte nährstoffliebende Arten wie z. B. Brennnesseln. Hinzu kommt: Durch derlei Umweltfrevel verschlechtert sich nicht nur die Wasser- und Lebensraumqualität an sich, auch bei Starkregenereignissen können diese unsachgemäßen Ablagerungen zu Problemen führen. Ingrid Vörckel erklärt das so: „Tritt das Wasser über die Ufer und es werden Gartenabfälle oder Kompostierungen weggeschwemmt, können sich diese an der nächsten Engstelle, etwa an einer Brücke oder einem Durchlass, festsetzen und zu Abflussbehinderungen führen“.
Der UHV 70 appelliert daher dringend an die Bürgerinnen und Bürger, jegliche Lagerung von Bio- und Gartenabfällen aus den Randbereichen der Gewässer zu entfernen bzw. derlei Abfälle vorschriftsmäßig auf dem heimischen Kompost oder dem Awigo-Grünabfallsammelplatz zu entsorgen – im Sinne der Gewässergüte und zur Reduzierung der Gefahr von Schäden bei Starkregenereignissen
Für weitere Rückfragen steht der UHV 70 gerne zur Verfügung.
Dieser Tage gingen unseren Mitgliedern die Beitragsbescheide 2021 zu. Wir haben nachstehende Kundeninformation zu Gewässerpflege und Gewässerentwicklung sowie zu Mitgliedschaft und Beitragsberechnung beigefügt:
Wir als Bürgerinnen und Bürger halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss der Niederschlag im Boden verschwindet und eines Tages dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg, auf dem das Wasser Gräben, Bäche und Flüsse passiert. Damit es immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer instandgehalten werden. Diese Aufgabe wird zuverlässig und kompetent durch Wasser- und Bodenverbände wie dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, kurz: UHV 70, wahrgenommen.
Mitgliedschaft im UHV Nr. 70 „Obere Hunte“
Wer ein Grundstück in unserem Verbandsgebiet besitzt, ist automatisch Mitglied im UHV Nr. 70. Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft und Beitragsveranlagung sind das Niedersächsische Wassergesetz, das Wasserverbandsgesetz und die Satzung des Verbandes. Die Beitragssätze werden jährlich durch den Verbandsausschuss gem. § 11 der Satzung festgesetzt. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, die nach dem Niedersächsischen Wassergesetz von den Grundeigentümern zu zahlen ist, erfolgt die Veranlagung grundsätzlich nur an den Eigentümer. Eine direkte Abrechnung mit den Mietern/Pächtern ist aufgrund der Rechtsgrundlage nicht möglich.
Aufgaben des Verbandes
Wir haben die gesetzliche Aufgabe, ca. 243 Kilometer Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet zu unterhalten. Darüber hinaus betreuen wir aus ehemals eingegliederten Wasser- und Bodenverbänden in unserer Region ca. 450 Kilometer Gewässer III. Ordnung.
Das Verbandsgebiet erstreckt sich auf das Einzugsgebiet der Hunte – von der Huntequelle bis zur ehemaligen Einmündung des Bornbaches in die Hunte (südlich des Dümmer Sees). Neben den Gewässern selbst kümmern wir uns unter anderem auch um vier Entlastungsanlagen, ein Schöpfwerk, eine Stauanlage, verschiedene Sohlgleiten, Böschungsbepflanzungen und Gewässerrandstreifen. Die Aufgaben unseres Verbandes sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen – auch und gerade im Sinne der nachhaltigen Gewässerentwicklung.
Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
Gräben, Flüsse und Bäche erfüllen eine wichtige Funktion in Wasserkreislauf, Hochwasserschutz, Ökologie und Infrastruktur. Diese Funktion kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Gewässerentwicklung im Blick behalten wird. Dazu kann es auch gehören, begradigte Gewässer zu renaturieren. Dadurch lässt sich bei Starkregenereignissen die Fließgeschwindigkeit verringern und Überschwemmungen werden besser aufgenommen. Dies ist gerade angesichts des spürbaren Klimawandels bedeutsam. Zudem kommen renaturierte Gewässer mit natürlichen Uferbereichen der Tier- und Pflanzenwelt zugute, was den Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) entspricht.
Bei den Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen, die der UHV 70 in den vergangenen Jahren realisiert hat, kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in den Dümmer. Eine dieser Maßnahmen ist die Renaturierung der Hunte.
Aktuelle Maßnahmen im Rahmen der Dümmersanierung: Revitalisierung der Hunte
Die Hunte wurde im 20. Jahrhundert auf der gesamten Strecke zwischen Bohmte und Hunteburg ausgebaut und mit einem durchgängigen Trapezprofil ausgestattet. Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das ökologische Potential des Gewässers als unbefriedigend zu bewerten. Auch aufgrund der hohen Nährstoffeinträge im Verbandsgebiet soll unter anderem die Hunte in diesem Bereich revitalisiert werden. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Flurbereinigung Bohmte-Nord.
Im August 2020 haben die Arbeiten für einen ersten rund 800 Meter langen Abschnitt nördlich von Bohmte begonnen (Foto oben). Für die Umgestaltung konnte der UHV einen 12,5 Meter breiten Randstreifen erwerben. Die kanalartige, gleichförmige und strukturarme Gewässerstrecke wurde durch partielle Aufweitungen bzw. Verengungen sowie durch Herstellung unterschiedlicher Böschungsneigungen naturnah umgestaltet (Foto links).
Das Gesamtprojekt, welches mit EU-Mitteln geplant und durch den Kompensationspool Dümmer/Obere Hunte umgesetzt wird, verfolgt gleichermaßen die Zielerreichung der EU-WRRL für die Hunte, die Nährstoffreduzierung für die Sanierung des Dümmers und die Steigerung des Hochwasserrückhaltes.
Beitragsberechnung beim UHV 70 „Obere Hunte“
Der allgemeine Beitrag für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung bleibt bei 14 Euro pro Hektar. Ein Mindestbeitrag ist gem. Nieders. Wassergesetz dann zu entrichten, wenn eine Anwendung des sonstigen Beitragsverhältnisses nicht zur Deckung verursachter Kosten ausreicht. Er entspricht dem Hektarsatz für die Berechnung des normalen Flächenbeitrages, auch wenn die Grundstücksgröße weniger als einen Hektar beträgt.
Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung sind in einzelnen Beitragsabteilungen jedoch die Kosten für Erhaltungsarbeiten, wie beispielsweise Gehölzpflege, in den vergangenen Jahren gestiegen, was dort eine Beitragsanpassung erforderlich macht. Dies betrifft die Abteilungen Gräfteniederung, Wittlage Ost, Venne, Bohmte Ost und Harpenfeld.
Der Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ veräußert Waldflächen in Bad Essen-Linne. Insgesamt stehen 2,5 Hektar zum Verkauf, aufgeteilt in einzelne Flurstücke unterschiedlicher Größe.
Interessenten wenden sich für Informationen zu Lage und Größe sowie zu den Angebotsmodalitäten an den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“, Frau Antje Lusmöller, Telefon 05472 / 9443-17, E-Mail lusmoeller@uhv70.de.
Die Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes schließt ab dem 01. Dezember 2020 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie vorsorglich ihre Türen.
Publikumsverkehr ist daher ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir kümmern uns natürlich gerne auch weiterhin während unserer Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder postalisch um Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserem Hause die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir hoffen, dass diese Schutzmaßnahmen nicht von langer Dauer sein werden und danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Alljährlich finden nach Beendigung der wesentlichen Unterhaltungsarbeiten Ende November / Anfang Dezember die nach § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz notwendigen Gewässerschauen statt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ist die Durchführung der Gewässerschauen 2020 im gewohnten Rahmen, d.h. mit Schaubeauftragten, Fachbehörden sowie Mitarbeitern des Verbandes nicht möglich.
Die Absage bedeutet keinen grundsätzlichen Wegfall der Gewässerschauen. Sofern das Infektionsgeschehen es zulässt, werden die Schauen in den Wintermonate Januar bis März des kommenden Jahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Seit einigen Tagen steht eine Infotafel neben den Nistplätzen der Uferschwalben in Venne. Sie informiert über die Eigenschaften der geschützten Vögel und ihren Lebensraum. Die Uferschwalben sind noch bis August an der B 218 in Venne zu beobachten. Die Zugvögel haben sich im vergangenen Frühjahr dort heimisch gemacht, nachdem als Folge der Baggerarbeiten für das nebenliegende Regenrückhaltebecken ein Sandhaufen entstanden war. Mehr Informationen zu den Vögeln und ihrem neuen Lebensraum finden Sie unter dem Menüpunkt "Maßnahmen".
Der Unterhaltungsverband ist ab dem 1. Juli wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Ab sofort stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle in Bad Essen-Rabber wieder uneingeschränkt in allen Angelegenheiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie und halten Sie sich an folgende Regeln:
Wir freuen uns sehr, wieder im persönlichen Gespräch für Sie da zu sein!
In einer kleinen Feierstunde gratulierten Verbandsvorsteher, Geschäftsführung und Personalrat der Verbände unseres Hauses den Jubilaren und Ruheständlern des Jahres 2019.
Vertragsunterzeichnung am 28. März 2019 beim UHV 70
Veranstaltung am 03.11.2018 beim UHV 70 zum Thema "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsmitglieder der Gemeinden im Verbandsgebiet
Baumaßnahme am Steinriedenbach
Maßnahmen des UHV 70 zur Dümmersanierung: Von Sekundärauen bis zum Sandfang
Vertragsunterzeichnung am 17. März 2017 beim UHV 70
am 20. Februar 2017 um 18.00 Uhr
Kommunikationsforum Alter Schafstall in Stemshorn
Im Rahmen der Dümmersanierung stehen insbesondere Nährstoffeinträge von landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Gewässer des Wassereinzugsgebiets im Fokus. Die Reduzierung der Nährstofffracht in den Dümmer kann auf verschiedene Weisen erfolgen; durch eine veränderte Flächennutzung, beispielsweise mit erosionsmindernden Anbaumethoden, speziellen Düngemethoden oder auch der Umwandlung von Ackerflächen zu Grünland, wenn diese besonders überschwemmungsgefährdet sind. Als Nährstoffsenke kurz vor dem Dümmer wird derzeit ein Großschilfpolder geplant, der das überwiegend partikulär gebundene Phosphat, den Schlüsselnährstoff für die Algenentwicklung im Dümmer, kurz vor dem See durch Sedimentationsprozesse aus dem Huntewasser entfernen soll. Und auch für den Bereich zwischen den Ackerflächen und dem Großschilfpolder und letztlich dem Dümmer existieren zahlreiche Maßnahmen, die nicht nur dazu führen, dass weniger Nährstoffe in den See gelangen, sondern auch der Artenvielfalt im und am Gewässer dienen. Ingrid Vörckel, Gewässerkoordinatorin des Unterhaltungsverbands Obere Hunte in Bad Essen wird auf Einladung der Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V. am 20. Februar 2017 um 18 Uhr im Kommunikationsforum Alter Schafstall in Stemshorn die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen von Gewässerrandstreifen im Einzugsgebiet des Dümmers, mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt und Nährstoffrückhaltung an Gewässern und aktuell vom Unterhaltungsverband Obere Hunte geplante und in Umsetzung befindliche Projekte vorstellen.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an die im Gebiet tätigen Landwirte, Angler und sonstige Naturinteressierte.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das Kommunikationsforum Alter Schafstall befindet sich auf der Gelände der Schäferei Seel im Ochsenmoor, Fischerstatt 76 (früher 119) in 49448 Stemshorn.
Infos zur Erreichbarkeit
Wichtiger Hinweis!
Fertigstellung des Gebäudekomplexes im Sommer 2016
Worauf ist bei der Gewässerunterhaltung zu achten?
Im Rahmen der "Gewässerallianz Niedersachsen" ist Ingrid Vörckel ab März 2015 für den UHV 70 tätig.
Unterhaltungsverband Nr. 70 und Wasserverband Wittlage beziehen gemeinsam einen neuen Standort im Gewerbegebiet "Im Westerbruch" in Bad Essen-Rabber.
Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Sommer 2016 geplant.
Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen
Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning
Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de
Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr