Bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen und schadlosen Wasserabflusses hat der Verband auch die Funktionen des Gewässers als Teil des Naturhaushaltes zu berücksichtigen. Dabei spielen insbesondere das Artenschutzrecht und die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) eine bedeutende Rolle.
Jede Unterhaltungsmaßnahme, sei es am oder im Gewässer, kann die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten betreffen und muss daher soweit möglich in Einklang mit dem Artenschutz gebracht werden.
Für die Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Aufstellung des jährlichen Unterhaltungsplans steht dafür seit 2017 der „Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung“ des Landes Niedersachsens zur Verfügung. Anhand von Artenvorkommen und Artensteckbriefen, die seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden, können die Gewässerabschnitte und -bereiche identifiziert werden, die besonders bei der Unterhaltung zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sind Schutzgebiete und deren Verordnungen zu beachten.
Im Verbandsgebiet kommen viele Libellenarten, wie die Helm-Azurjungfer (Grenzkanal) oder die Blaue Federlibelle (u.a. Hunte) vor. Aber auch Salmoniden (z.B. Bachforelle) oder Fische der Niederungen (z.B. Steinbeißer) sind in unseren Gewässern anzutreffen. Mit unseren Renaturierungsmaßnahmen tragen wir zu ihrem Schutz bei und geben der Artenvielfalt neuen Lebensraum.
Die Vorkommen beschränken sich nicht nur auf die Oberläufe der Hunte oder des Venner Mühlbachs, sondern finden sich auch in ausgebauten Gewässerabschnitten zwischen Mittellandkanal und Dümmer wieder. So ist beispielsweise der Grenzkanal als Geschützter Landschaftsbestandteil zum Schutz der Helm-Azurjungfer ausgewiesen worden. Diese Art bevorzugt Gewässer mit wenig bis keiner Beschattung.
Seit Frühjahr 2019 nisten alljährlich Uferschwalben an einem Steilhang, der durch den Erdaushub für eines unserer Regenrückhaltebecken entstand. Auf einer Infotafel, die wir in gebührendem Abstand aufgestellt haben, erfährt man Wissenswertes über den unermüdlichen kleinen Vogel.
Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Uferschwalbe ist in Venne heimisch geworden. Die Vögel nisten in einem Sandhügel, der bei den Baggerarbeiten für das nebenliegende Regenrückhaltebecken entstand. Das Becken nimmt das Regenwasser des gegenüber der B 218 ansässigen Küchenherstellers auf und führt es Richtung Strothbach ab. Bevor der Sand abgefahren werden konnte, begannen im Frühjahr 2019 entlang der Abbruchkante Uferschwalben zu nisten. Gemeinsam mit dem Wasserverband Wittlage hat sich der Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" dazu entschieden, den Hügel zu erhalten. Die Maßnahme ist Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Entstehung des gegenüberliegenden Gewerbegebietes.
Die Uferschwalbe (Riparia riparia) gehört zur Familie der Schwalben, kommt jedoch seltener in Deutschland vor als die ebenfalls zur Familie gehörenden Mehl- und Rauchschwalben. Als kleinste europäische Schwalbenart misst die Uferschwalbe eine Länge von ca. 12 cm und wiegt etwa 14 g. Sowohl die Männchen als auch die Weibchen sind an der Oberseite dunkelbraun bis grau und an der Unterseite mit Ausnahme des Brustbandes und der Brustseiten weiß.
Der natürliche Lebensraum ist der Prallhang an Gewässern. Uferschwalben benötigen steile Abbruchkanten, um ihre Nester in Brutröhren zu bauen. Bevorzugt werden diese in Gewässernähe, also dort, wo es genug Nahrung wie Insekten gibt. Solche Bedingungen finden sich jedoch in der heutigen Kulturlandschaften immer seltener. Der Gewässerausbau im Wittlager Land im 20. Jahrhundert hat zu einem völligen Verschwinden dieser Lebensräume geführt. Künstliche Habitate wie dieser Sandhügel sind die beste und einzige Möglichkeit den Lebensraum in diesem Gebiet wiederherzustellen. Zusätzlich zu dem Sandhügel wurden zwei Steinhaufen als Lebensraum für andere Tierarten (z. B. Eidechsen) geschaffen.
Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen
Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning
Telefon +49 5472 9443-0
Fax +49 5472 9443-30
E-Mail uhv@i-like-no-spam.uhv70.de
Montag - Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 Uhr