Wichtiger Hinweis:

Lagerung von Bio- und Gartenabfällen am Gewässer vermeiden!

Bei unseren jährlichen Gewässerschauen begutachten die Schaubeauftragten den Zustand der Anlagen in den jeweiligen Schaubezirken, insbesondere ob sie ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt genutzt werden. Aus dem Protokolls der Gewässerschau leiten sich anstehende Maßnahmen ab. Neben der Durchführung der planmäßigen Vorhaben werden auch individuelle Anliegen der Verbandsmitglieder ernst genommen und, wenn möglich, in die Unterhaltungsmaßnahmen integriert. Ziel ist stets, Naturschutz und störungsfreien Wasserabfluss in Einklang zu bringen. 

Immer wieder werden die Schaubeauftragten jedoch auf unsachgemäße Nutzung der Gewässer und deren Randstreifen aufmerksam bzw. darauf, dass die Pflichten aus der Satzung des UHV 70 nicht eingehalten werden und auch andere Regelwerke und Verordnungen missachtet werden. Folgendes gilt es daher zu beachten:

  • Am Gewässer ist ein Meter Randstreifen unbearbeitet zu lassen (Satzung UHV § 6 (3)). 
    Dies ist erforderlich, damit der UHV die Gewässerunterhaltung vorschriftsmäßig durchführen kann, ohne die angrenzenden Wirtschaftsflächen zu schädigen und sein Räumgut während der Maßnahme zwischenlagern kann. 
    Die Vorschrift gilt auch an Gewässern III. Ordnung.
  • Die bei der Gewässerunterhaltung anfallenden Stoffe wie Mähgut, Sträucher, Wurzeln, Erdreich usw. sind von Anliegern bzw. Nutzungsberechtigten bis zu einer Menge von 0,25 Kubikmetern pro lfd. Meter Gewässerlänge unentgeltlich aufzunehmen und schadlos zu beseitigen (Satzung UHV § 6 (12)). 
    Der UHV ist im Rahmen seiner Aufgaben zur Dümmersanierung, aber auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie gehalten, die Nährstoffe in seinen Gewässern zu reduzieren. Daraus leitet sich die genannte Verpflichtung in der Satzung ab.
  • Es ist zu beachten, dass der Eintrag von ordnungswidrig gelagertem Gartenmüll/Bauschutt/Düngemittel in Gewässer weitreichende Folgen haben kann:
    -  Anreicherung von Nähr- und Schadstoffen (Nitrat, Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, Plastik…)
    -  Beeinträchtigung der Tiere im und am Gewässer (Verletzungen, Pilzbefall etc…)
    -  Gefährdung der Durchgängigkeit und lokale Erhöhung der Hochwassergefahr (Verstopfen von Durchlässen, Erhöhung der Sohle)
    -  Förderung von Wachstum nicht heimischer Arten

Zur Erläuterung:

Nährstoffe, vor allem Nitrat, entstehen bei der Verrottung pflanzlicher Abfälle. Das ist bei der Kompostierung erwünscht. Vermieden werden muss aber der Eintrag dieser Nährstoffe in unsere Gewässer. Land- und Forstwirtschaft sind bemüht und verpflichtet, diese Einträge möglichst gering zu halten. Doch auch der einzelne Bürger kann seinen Beitrag leisten, um die Gewässer gesund zu erhalten und deren Nährstoffsituation zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um die kleinen Bäche und Gräben vor der Haustüre, sondern im weiteren Verlauf auch um Hunte und Dümmer. 

Uns fallen wiederholt Komposthaufen und andere Lagerungen von Bio- und Garten­abfällen in der Nähe von Gewässern auf, aus denen infolge der natürlichen Zersetzung in Verbindung mit Niederschlägen nährstoffreiches Sickerwasser in die Ge­wässer gelangt. Zudem werden die natürlichen Lebensgemeinschaften im Uferbereich verdrängt und es entwickeln sich nährstoffliebende Arten wie z. B. Brennnesseln. Brombeeren und Springkraut.

Doch nicht nur die Wasser- und Lebensraumqualität verschlechtert sich, auch bei Starkregenereignissen können diese unsachgemäßen Ablagerungen zu Problemen führen:
Tritt das Wasser nämlich über die Ufer und es werden Gartenabfälle oder Kompostierungen weggeschwemmt, können sich diese an der nächsten Engstelle (Brücke, Durchlass, etc.) festsetzen und dort den Abfluss behindern.

Auch erschwert gelagertes Material die Arbeiten der Gewässerunterhaltung und den erforderlichen Zugang auf die Flächen.

Besser ist es, Mähgut, Gehölzschnitt etc. auf den eigens hierfür eingerichteten Grünabfallsammelplätzen der Gemeinden zu entsorgen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben bezüglich der Eigenkompostierung, die vollständig, ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung des Gemein­wohles zu erfolgen hat.

Daher rufen wir eindringlich dazu auf, jegliche Ablagerung von Bio- und Gartenabfällen aus den Randbereichen der Gewässer zu entfernen 
für die Qualität unserer Gewässer und zur Reduzierung der Gefahr von Schäden bei Starkregenereignissen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Anschrift

Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte"
Im Westerbruch 67
49152 Bad Essen

Verbandsvorsteher: Hermann Steuwer
Geschäftsführer: Uwe Bühning

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